| Klasse |
Grafik |
Beschreibung |
| A |
 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h; ggf. beschränkt auf 28 kW als Stufenführerschein |
| A1 |
 |
Krafträder der Klasse A bis 125 cm³ und bis 11kW (Leichtkrafträder); für 16- bis 17-jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
| B |
 |
Kfz bis 3,5 t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5 t bicht übersteigt |
| BE |
 |
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen |
| C |
 |
Kraftfahrzeuge über 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| CE |
 |
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg |
| C1 |
 |
Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| C1E |
 |
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet |
| D |
 |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| DE |
 |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg |
| D1 |
 |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und max. 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg |
| D1E |
 |
Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet |
| M |
 |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h |
| L |
 |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h |
| S |
 |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht max. 350 kg (ohne Batterien bei E-Autos) |
| T |
 |
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern |